Grundlagen - Alternative Investment Fonds
Wie funktioniert ein AIF?
AIF werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) angeboten. Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Unternehmen müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, um von der als KVG BaFin zugelassen zu werden. Das Vermögen wird nicht in verbriefte Werte, sondern in reale Vermögensgegenstände investiert.
Die Mindestzeichnungssumme wird vom Initiator vorgegeben und liegt meist bei 5.000 bis 25.000 Euro zzgl. des branchenüblichen Agios. Diese „Gebühr“ beträgt in der Regel fünf Prozent der Zeichnungssumme.
Innerhalb eines bestimmen Zeitraumes sammelt der Vertrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft das für die Realisierung des Projekts erforderliche Kapital ein. Das gesamte Kapitalvolumen setzt sich aus Eigenkapital – also den Einlagen der privaten Anleger – und einem Fremdkapitalanteil zusammen. Viele AIF verzichten jedoch auf eine Bankenfinanzierung und sind als reine Eigenkapitalbeteiligungen konzipiert. Nachdem das geplante Platzierungsvolumen erreicht wurde, können keine neuen Anleger mehr einsteigen. Der Anleger ist für die im Prospekt vorgesehene Laufzeit an seine Beteiligung gebunden. Anteile, die vor Ablauf der abgegeben werden sollen, können nur über den so genannten Zweitmarkt, über Zweitmarktplattformen veräußert werden. Die Fondslaufzeit kann je nach Segment und Konzeption zwischen ca. vier Jahren und rund 30 Jahren betragen.
Alternative Investmentfonds zählen nicht zu den standardisierten Wertpapieren. Im Gegensatz zu einem festen Zinssatz werden vom Emittenten bestimmte Prognoseerwartungen für die geplante Laufzeit der Beteiligung angegeben. Die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen, die Mindestzeichnungssumme sowie Angaben zum konkreten Investitionsobjekt, zum Standort und zur geplanten Investitionsquote sowie zu Chancen und Risiken der Beteiligung sind im Emissionsprospekt angegeben. Dieses Dokument muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Vertriebsstart freigegeben werden.
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