Private Krankenversicherung

Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sind die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kranken­kassen vom Gesetzgeber neu geregelt – leider ohne dabei das System nachhaltiger zu gestalten: Die Belas­tungen der gesetzlich Versicherten sind durch den neuen einheitlichen und staatlich festgelegten Kassensatz von 15,5 Prozent auf ein neues Rekordhoch gestiegen! Reichen einzelnen Kassen diese Einnahmen nicht, so können sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens ihres Versicherten verlangen.

 

Private Krankenvoll- oder Krankenzusatzversicherung

Gesunde Menschen haben viele Wünsche, Kranke nur einen

Stetig sinkende Leistungen und steigende Beiträge zeigen deutlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem Solidaritätsprinzip an das Ende der Leistungsfähigkeit gelangt ist. Es wird deshalb immer wichtiger, die gesetzlichen Lücken durch Zusatzversicherungen zu schließen. Selbstständige, Beamte und Gutverdiener (über 47.250 € jährlich) sind freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert und haben die Möglichkeit, sich individuell bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Die große Tarifauswahl und die unverzichtbare Berücksichtigung von Unternehmenskennzahlen machen eine fachkundige Beratung notwendig.   Der privaten Krankenversicherung steht das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber. Jeder Arbeitnehmer mit weniger als 3.937,50 € mtl. Gehalt (jährlich 47.250 €) ist prinzipiell pflichtmäßig in der GKV versichert. Die GKV hat einen sozialen Hintergrund: Im Krankheitsfall soll sie den vollen Versicherungsschutz garantieren, und zwar unabhängig von der finanziellen Situation des einzelnen. Ob alt oder jung, krank oder gesund – die GKV hat keine Wahlmöglichkeit, sie muss jeden aufnehmen.  

Die Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung erbringen muss, sind vorgeschrieben und folglich einheitlich. Obwohl manche Kassen Zusatzleistungen anbieten, wie etwa Erstattung für Akupunktur und Homöopathie, unterscheiden sie sich untereinander fast nur durch die Höhe des Beitragssatzes.

 

Bessere Leistungen mit einer privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zur GKV versichert die private Krankenversicherung (PKV) einzelne Personen gegen einen individuellen Beitrag mit bestimmten Tarifen. Sie ermöglicht ihren Mitgliedern erheblich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung: Ob Sie sich mit einem Mehrbettzimmer zufrieden geben oder lieber im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten. Dieser Vertrag kann im Normalfall nur vom Versicherungsnehmer gekündigt werden; Leistungskürzungen sind deshalb für den Versicherer nicht möglich. Eine private Krankenversicherung kann allerdings nur derjenige abschließen, der selbstständig tätig ist, Beamter ist oder mehr als 47.250 € pro Jahr verdient. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl der Tarife und Unternehmen.       Zusatzversicherungen bieten gehobene Leistungen für jedermann

Falls Sie nicht zu dem Personenkreis zählen, der sich privat versichern lassen kann, so können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, durch die Sie Ihre Krankenleistungen verbessern können. Seit dem 01.07.2005 zahlen GKV-Versicherte 0,9 % mehr Beitrag für Krankentagegeld und Zahnersatzleistungen. Andere Leistungen wie Heilpraktikerbehandlung, Brillenerstattung sowie Hilfs- oder Heilmittel sind schon seit Jahren aus dem Leistungskatalog gestrichen worden. Immer neue Gesundheitsreformen mit Leistungsreduzierungen machen eine private Krankenzusatzversicherung deshalb sinnvoll. Ein Leistungsvergleich und eine fachkundige Beratung helfen Ihnen bei der Auswahl der Tarife und Gesellschaften.      

Wir suchen aus rd. 16.000 Tarifkombinationen von 40 Gesellschaften den für Sie passenden Krankenversicherungsschutz.

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