Kraftfahrtversicherung - Autoversicherung

Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagen verstanden. Neben der Versicherung von Personenkraftwagen existieren weitere Versicherungen wie beispielsweise die Motorradversicherung.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in den meisten Ländern zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Daher muss in der Regel jeder Halter eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

 

Kfz-Versicherung wechseln

Für Kfz-Versicherte beginnt jeweils im Herbst die Wechselsaison. Bis Ende November können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auf den Prüfstand stellen und bei „Nichtgefallen“ eine Kündigung aussprechen. Der 30. November ist Stichtag, da die Kfz-Versicherungsverträge in der Regel zum Jahresende auslaufen und bis max. einen Monat vorab kündbar sind. Ansonsten verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr. Entsprechend lohnt es sich, den Vergleich der eigenen Kfz-Versicherung rechtzeitig ins Visier zu nehmen. Preise und Leistungen des Versicherers sollten jährlich unter die Lupe genommen werden. Hier liegt eines der größten Einsparpotentiale vieler Autobesitzer.

 

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist generell zum Ende des Versicherungsjahres möglich, d. h. üblicherweise zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Also muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Wichtig: Teilen Sie dem Versicherer immer die Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen mit. Darüber hinaus empfehlen wir die Kündigung entweder per Fax oder als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Verlangen Sie eine Bestätigung. Einen Vordruck zum Kündigen der Kfz-Versicherung haben wir >> hier << als online ausfüllbares PDF.

 

Sonderkündigungsrecht

Wessen Kfz-Versicherung den Tarif zum Jahreswechsel erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert, muss das nicht stillschweigend hinnehmen. Nach Beitragserhöhungen oder Veränderungen der Typen- bzw. Regionalklasse dürfen Kfz-Besitzer ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen in Anspruch nehmen. Das gilt auch, wenn über die Änderungen erst nach dem 30. November informiert wird. Erhalten Versicherungsnehmern die Beitragserhöhung erst im neuen Jahr, lässt sich rückwirkend zum 31. Dezember wechseln.

 

Wechsel nach Schadensfall

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Versicherungsnehmern im Schadensfall zu. Innerhalb von 4 Wochen nach der Bearbeitung des Schadens kann der Versicherte seine Assekuranz wechseln. Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird aber trotz des Wechsels automatisch hochgestuft. Aufgrund unterschiedlicher SF-Rabatte kann der Umstieg zu einem anderen Versicherer dennoch finanziell lohnenswert sein.

Keine Kündigungsfrist gilt ebenso bei Neuzulassung sowie Fahrzeugwechsel. Mit Abmeldung des alten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle endet der Versicherungsschutz. Danach darf der neue Versicherer frei gewählt werden.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Versicherungsanbieter, sowohl im Haftpflicht- als auch Teilkasko-/Vollkaskobereich. Gerne erstellen wir für Sie einen Versicherungsvergleich. Wir helfen Ihnen beim wechseln und sparen.

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